
Tierseuchen sind durch den globalen Warenverkehr und den internationalen Handel zunehmend ein Risiko für Tierhaltende. Anzeigepflichtige Tierseuchen und übertragbare Krankheiten können die Existenz eines Landwirtschaftsbetriebes gefährden und die weiterlaufenden Betriebskosten müssen von Produzentinnen und Produzenten getragen werden. Eine Tierseuchenversicherung kann helfen den Verlust der Tiere und den Einkommensverlust auszugleichen. Derzeit bieten wir umfassende Versicherungen für Betriebe mit Zucht- und Mastschweine-, Legehennen-, Milchvieh-, Pouletmast- sowie Mutterkuhhaltung an.
Neu ab 1.1.2026
Rindviehversicherung für Milch-, Aufzucht-, Mast- und Mutterkuhbetriebe.
Erweiterte Deckung:




Die Tierseuchenversicherung für Schweine versichert die finanziellen Folgen beim Auftreten einer versicherten Krankheit resp. einer Tierseuche und den von der zuständigen Behörde oder Institution getroffenen Massnahmen.
Die Versicherungssumme kann nach dem individuellen Bedürfnis des Kunden aufgrund des wahrscheinlichen Höchstschadens pro Ereignis festgesetzt werden. Die Anzahl der zu versichernden Tierplätze muss für die Einreichung des Antrages angegeben werden (Minimalbestand von 10 Muttersauen resp. 30 Mastschweinen).
Folgende Angaben werden für eine Offerte benötigt:
Die versicherte Leistung der Schweizer Hagel entspricht im Maximum dem pro Tierplatz vereinbarten und in der Antragsmeldung aufgeführten Betrag. Die Entschädigung wird ohne buchhalterischen Nachweis pro versicherten Tierplatz ausbezahlt. Sind im Schadenfall im versicherten Betrieb weniger als 80% der Tierplätze belegt, so wird die Entschädigung entsprechend dem im Zeitpunkt des Schadenfalles aktuellen Belegungsgrad, proportional gekürzt.
Führt der Ausbruch einer anzeige- oder meldepflichtigen Krankheit zu behördlichen Massnahmen, die Leistungen der Kantone auslösen, so wird die Entschädigung der Schweizer Hagel erst nach Auszahlung des kantonalen Beitrages fällig und um diesen gekürzt.
Der Vertrag kann jährlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Tritt ein ersatzpflichtiger Schaden ein, können beide Parteien den Vertrag schriftlich oder in anderer durch Text nachweisbaren Form kündigen.
Die Schweizer Hagel engagiert sich aktiv für die Biosicherheit auf Schweinbetrieben und unterstützt daher das SUISAG-BioSec®-Programm. Betriebe, die BioSec-zertifiziert sind, erhalten einen Vorteil in Form einer um 10% reduzierten Prämie auf ihre Tierseuchenversicherung. Diese Massnahme trägt dazu bei, das Risiko von Krankheitserregereinträgen zu minimieren und schafft gleichzeitig finanzielle Anreize für betroffene Betriebe. Dieses Engagement kommt nicht nur den Tieren und Betrieben zugute, sondern stärkt auch die gesamte Branche durch erhöhte Biosicherheit und Transparenz.
Als Landwirt und Landwirtin ist ein gesunder Rindviehbestand essentiell. Seuchen und Krankheiten können den Betrieb gefährden und die Einkommensgrundlage bedrohen. Eine Versicherung für Rindvieh schützt Betriebe vor den finanziellen Folgen verursacht durch die versicherten Tierseuchen oder durch den akuten Botulismus (Vergiftung durch mit Botulinumtoxin kontaminiertem Futter). Versichert werden können sämtliche Kategorien von Rindvieh – von Milch- und Mutterkühen über Masttiere bis hin zur Rindviehaufzucht.
Der Versicherungsnehmende ist gegen die finanziellen Folgen der nachfolgenden aufgeführten Krankheiten bei Rindern geschützt:
Neu ab 1.1.2026 zusätzlich
*Ohne Leistungen für Waren und Kosten
Die Entschädigung basiert auf der gewählten Versicherungssumme und wird anteilsmässig nach gekeulten oder verendeten GVE pauschal berechnet.
Ertrag pro GVE
Tierwert pro GVE
Waren und Kosten
Der Vertrag kann jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten aufgelöst werden.
Tritt ein ersatzpflichtiger Schaden ein, können beide Parteien den Vertrag schriftlich oder in einer anderen textlich nachweisbaren Form kündigen. Bei Stillschweigen wird der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert.

Mutterkuhbetriebe melden sich bitte direkt beim Kollektivpartner Mutterkuh Schweiz.
Den Prospekt Rindviehversicherung finden Sie hier.
Die Tierseuchenversicherung für Mastpoulets versichert die finanziellen Folgen beim Auftreten einer versicherten Krankheit und den von der zuständigen Behörde getroffenen Massnahmen.
Die Entschädigungshöhe ist abhängig vom Tierwert, dem Betriebsunterbruch (max. 60 Tage), Wertverlust der Futtervorräte (CHF 3.00 / Bio 4.50) pro versicherten Tierplatz und den Folgekosten (CHF 5.- pro versicherten Tierplatz). Die Leistungen der kantonalen Tierseuchenkassen werden in Abzug gebracht.
Die Tierseuchenversicherung für Legehennen versichert die finanziellen Folgen beim Auftreten einer versicherten Krankheit und den von der zuständigen Behörde getroffenen Massnahmen.
Die Entschädigungshöhe ist abhängig vom Tierwert, dem Betriebsunterbruch (max. 90 Tage), Wertverlust der Eier und der Futtervorräte und den Folgekosten (CHF 3.00 pro versicherten Tierplatz und maximal CHF 35'000 pro epidemiologische Betriebseinheit). Die Leistungen der kantonalen Tierseuchenkassen werden in Abzug gebracht.

Falls Sie Fragen haben oder Anmeldunterlagen wünschen, wenden Sie sich bitte an unseren Kollektivpartner GalloSuisse.
Den Prospekt Tierseuchenversicherung finden Sie hier.
Dann zögern Sie nicht und wenden Sie sich bitte an tiere@hagel.ch.
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