Den Prospekt Tierseuchenversicherung finden Sie hier
Tierseuchen sind durch den globalen Warenverkehr und den internationalen Handel zunehmend ein Risiko für Tierhaltende. Anzeigepflichtige Tierseuchen und übertragbare Krankheiten können die Existenz eines Landwirtschaftsbetriebes gefährden und die weiterlaufenden Betriebskosten müssen von Produzentinnen und Produzenten getragen werden. Eine Tierseuchenversicherung kann helfen den Verlust der Tiere und den Einkommensverlust auszugleichen. Aktuell bieten wir eine Versicherung für Zucht- und Mastschweine, Legehennen sowie Milchvieh gegen eine Vielzahl von Seuchen an.
Die Tierseuchenversicherung für Schweine versichert die finanziellen Folgen beim Auftreten einer versicherten Krankheit resp. einer Tierseuche und den von der zuständigen Behörde oder Institution getroffenen Massnahmen.
Die Versicherungssumme kann nach dem individuellen Bedürfnis des Kunden aufgrund des wahrscheinlichen Höchstschadens pro Ereignis festgesetzt werden. Die Anzahl der zu versichernden Tierplätze muss für die Einreichung des Antrages angegeben werden (Minimalbestand von 10 Muttersauen resp. 30 Mastschweinen).
Folgende Angaben werden für eine Offerte benötigt:
Die versicherte Leistung der Schweizer Hagel entspricht im Maximum dem pro Tierplatz vereinbarten und in der Antragsmeldung aufgeführten Betrag. Die Entschädigung wird ohne buchhalterischen Nachweis pro versicherten Tierplatz ausbezahlt. Sind im Schadenfall im versicherten Betrieb weniger als 80% der Tierplätze belegt, so wird die Entschädigung entsprechend dem im Zeitpunkt des Schadenfalles aktuellen Belegungsgrad, proportional gekürzt.
Führt der Ausbruch einer anzeige- oder meldepflichtigen Krankheit zu behördlichen Massnahmen, die Leistungen der Kantone auslösen, so wird die Entschädigung der Schweizer Hagel erst nach Auszahlung des kantonalen Beitrages fällig und um diesen gekürzt.
Der Vertrag kann jährlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Tritt ein ersatzpflichtiger Schaden ein, können beide Parteien den Vertrag schriftlich oder in anderer durch Text nachweisbaren Form kündigen.
Die Schweizer Hagel engagiert sich aktiv für die Biosicherheit auf Schweinbetrieben und unterstützt daher das SUISAG-BioSec®-Programm. Betriebe, die BioSec-zertifiziert sind, erhalten einen Vorteil in Form einer um 10% reduzierten Prämie auf ihre Tierseuchenversicherung. Diese Massnahme trägt dazu bei, das Risiko von Krankheitserregereinträgen zu minimieren und schafft gleichzeitig finanzielle Anreize für betroffene Betriebe. Dieses Engagement kommt nicht nur den Tieren und Betrieben zugute, sondern stärkt auch die gesamte Branche durch erhöhte Biosicherheit und Transparenz.
Die Tierseuchenversicherung für Legehennen versichert die finanziellen Folgen beim Auftreten einer versicherten Krankheit und den von der zuständigen Behörde getroffenen Massnahmen.
Die Entschädigungshöhe ist abhängig vom Tierwert, dem Betriebsunterbruch (max. 90 Tage), Wertverlust der Eier und der Futtervorräte und den Folgekosten (CHF 3.00 pro versicherten Tierplatz und maximal CHF 35'000 pro epidemiologische Betriebseinheit). Die Leistungen der kantonalen Tierseuchenkassen werden in Abzug gebracht.
Als Landwirt und Landwirtin ist ein gesunder Milchviehbestand essentiell. Seuchen und Krankheiten können den Betrieb gefährden und die Einkommensgrundlage bedrohen.
Eine Versicherung für Milchvieh schützt Betriebe vor den finanziellen Folgen verursacht durch Tierseuchen oder durch eine akute Botulinumvergiftung (Vergiftung durch mit Botulinumtoxin kontaminiertem Futter). Der Umsatzverlust aus der Milchproduktion und der Tierwert sind im Schadenfall gedeckt.
Die Versicherungssumme kann nach dem individuellen Bedürfnis des Kunden aufgrund des wahrscheinlichen Höchstschadens pro Ereignis festgesetzt werden.
Folgende Angaben werden für eine Offerte benötigt:
Der Versicherungsnehmende ist gegen die finanziellen Folgen der nachfolgenden aufgeführten Krankheiten bei Milchkühen geschützt:
Die Entschädigung basiert auf der gewählten Versicherungssumme. Der Umsatzausfall berechnet sich auf Basis der Differenz zwischen der Haftzeit erzielten Umsatz aus der Milchproduktion und demjenigen, der ohne die Unterbrechung zu erwarten war. Die Schweizer Hagel entschädigt den Tierwert, der nicht von der öffentlichen Hand (Bund, Kanton) übernommen wird.
Der Vertrag kann jährlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Tritt ein ersatzpflichtiger Schaden ein, können beide Parteien den Vertrag schriftlich oder in anderer durch Text nachweisbaren Form kündigen.
Die Tierseuchenversicherung für Mastpoulets versichert die finanziellen Folgen beim Auftreten einer versicherten Krankheit und den von der zuständigen Behörde getroffenen Massnahmen.
Die Entschädigungshöhe ist abhängig vom Tierwert, dem Betriebsunterbruch (max. 60 Tage), Wertverlust der Futtervorräte (CHF 3.00 / Bio 4.50) pro versicherten Tierplatz und den Folgekosten (CHF 5.- pro versicherten Tierplatz). Die Leistungen der kantonalen Tierseuchenkassen werden in Abzug gebracht.
Den Prospekt Tierseuchenversicherung finden Sie hier
Dr. med. vet. Luzia Kaufmann und René Fassbind, Fachspezialisten Tierseuchenversicherung, sind gerne für Sie da.
Rufen Sie uns an oder wenden Sie sich bitte an tiere@hagel.ch:
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