Tierseuchenversicherung

Tierseuchen sind durch den globalen Warenverkehr und den internationalen Handel zunehmend ein Risiko für Tierhaltende. Anzeigepflichtige Tierseuchen und übertragbare Krankheiten können die Existenz eines Landwirtschaftsbetriebes gefährden und die weiterlaufenden Betriebskosten müssen von Produzentinnen und Produzenten getragen werden. Eine Tierseuchenversicherung kann helfen den Verlust der Tiere und den Einkommensverlust auszugleichen. Derzeit bieten wir umfassende Versicherungen für Betriebe mit Zucht- und Mastschweine-, Legehennen-, Milchvieh-, Pouletmast- sowie Mutterkuhhaltung an.

Betriebe mit Schweinehaltung

Betriebe mit Legehennenhaltung

Betriebe mit Milchviehhaltung

Betriebe mit Pouletmasthaltung

Betriebe mit Mutterkuhhaltung

Betriebe mit Schweinehaltung

Die Tierseuchenversicherung für Schweine versichert die finanziellen Folgen beim Auftreten einer versicherten Krankheit resp. einer Tierseuche und den von der zuständigen Behörde oder Institution getroffenen Massnahmen.

Ihre Vorteile

  • Individual- und Kollektivversicherungen
  • Pauschale Tierplatzentschädigung
  • Versicherungssumme wählbar

Die Versicherungssumme kann nach dem individuellen Bedürfnis des Kunden aufgrund des wahrscheinlichen Höchstschadens pro Ereignis festgesetzt werden. Die Anzahl der zu versichernden Tierplätze muss für die Einreichung des Antrages angegeben werden (Minimalbestand von 10 Muttersauen resp. 30 Mastschweinen).

Folgende Angaben werden für eine Offerte benötigt:

  • Adresse des Antragstellers
  • Adresse und TVD-Nummer des versicherten Betriebes
  • Anzahl Tiere nach Kategorie (Mutterschweine, Remonten, Aufzuchtferkel, Eber, Mastschweine)
  • Enzootische Pneumonie (EP)
  • Pleuropneumonie (APP)
  • Schnüffelkrankheit (Progressive Rhinitis Atrophicans pRA)
  • Porcines reproduktives und respiratorisches Syndrom (PRRS)
  • Räude
  • Maul- und Klauenseuche
  • afrikanische Schweinepest
  • klassische Schweinepest
  • Schweinedysenterie (ausschliesslich für Mutterschweine und Remonten)

Die versicherte Leistung der Schweizer Hagel entspricht im Maximum dem pro Tierplatz vereinbarten und in der Antragsmeldung aufgeführten Betrag. Die Entschädigung wird ohne buchhalterischen Nachweis pro versicherten Tierplatz ausbezahlt. Sind im Schadenfall im versicherten Betrieb weniger als 80% der Tierplätze belegt, so wird die Entschädigung entsprechend dem im Zeitpunkt des Schadenfalles aktuellen Belegungsgrad, proportional gekürzt.

Führt der Ausbruch einer anzeige- oder meldepflichtigen Krankheit zu behördlichen Massnahmen, die Leistungen der Kantone auslösen, so wird die Entschädigung der Schweizer Hagel erst nach Auszahlung des kantonalen Beitrages fällig und um diesen gekürzt.

Der Vertrag kann jährlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Tritt ein ersatzpflichtiger Schaden ein, können beide Parteien den Vertrag schriftlich oder in anderer durch Text nachweisbaren Form kündigen.

SUISAG-BioSec®

Die Schweizer Hagel engagiert sich aktiv für die Biosicherheit auf Schweinbetrieben und unterstützt daher das SUISAG-BioSec®-Programm. Betriebe, die BioSec-zertifiziert sind, erhalten einen Vorteil in Form einer um 10% reduzierten Prämie auf ihre Tierseuchenversicherung. Diese Massnahme trägt dazu bei, das Risiko von Krankheitserregereinträgen zu minimieren und schafft gleichzeitig finanzielle Anreize für betroffene Betriebe. Dieses Engagement kommt nicht nur den Tieren und Betrieben zugute, sondern stärkt auch die gesamte Branche durch erhöhte Biosicherheit und Transparenz.

Betriebe mit Legehennenhaltung

Die Tierseuchenversicherung für Legehennen versichert die finanziellen Folgen beim Auftreten einer versicherten Krankheit und den von der zuständigen Behörde getroffenen Massnahmen.

Ihre Vorteile

  • Kollektivversicherung (GalloSuisse)
  • Zucht- oder Produktionsbetriebe mit einer Mindestgrösse von 51 Tier- oder Brutplätzen
  • Salmonelleninfektionen
  • Geflügelinfluenza
  • Pseudopest (Newcastle-Krankheit)
  • EggDropSyndrom
  • Rotlauf
  • Pasteurellose
  • Pullorumseuche
  • Schwarzkopfkrankheit
  • Fremd- und Inhaltsstoffe in Konsum- und Bruteiern
  • Infekt. Laryngotracheitis (ILT)

Die Entschädigungshöhe ist abhängig vom Tierwert, dem Betriebsunterbruch (max. 90 Tage), Wertverlust der Eier und der Futtervorräte und den Folgekosten (CHF 3.00 pro versicherten Tierplatz und maximal CHF 35'000 pro epidemiologische Betriebseinheit). Die Leistungen der kantonalen Tierseuchenkassen werden in Abzug gebracht.

 

Falls Sie Fragen haben oder Anmeldunterlagen wünschen, wenden Sie sich bitte an unseren Kollektivpartner GalloSuisse.

 

 

Betriebe mit Milchviehhaltung

Als Landwirt und Landwirtin ist ein gesunder Milchviehbestand essentiell. Seuchen und Krankheiten können den Betrieb gefährden und die Einkommensgrundlage bedrohen.

Eine Versicherung für Milchvieh schützt Betriebe vor den finanziellen Folgen verursacht durch Tierseuchen oder durch eine akute Botulinumvergiftung (Vergiftung durch mit Botulinumtoxin kontaminiertem Futter). Der Umsatzverlust aus der Milchproduktion und der Tierwert sind im Schadenfall gedeckt.

Ihre Vorteile

  • Schadensdeckung sowohl bei teilweiser als auch vollständiger Betriebsunterbrechung
  • Versicherungssummen für den Betriebsunterbruch, Warenschäden und Tierverluste sind wählbar
  • Haftzeit 90, 180 oder 360 Tage wählbar

Die Versicherungssumme kann nach dem individuellen Bedürfnis des Kunden aufgrund des wahrscheinlichen Höchstschadens pro Ereignis festgesetzt werden.

Folgende Angaben werden für eine Offerte benötigt:

  • Adresse des Antragstellers
  • Adresse und TVD-Nummer des versicherten Betriebes
  • Jahresumsatz (Ertrag aus dem Milchverkauf)
  • Haftzeit: 90, 180 oder 360 Tage

Der Versicherungsnehmende ist gegen die finanziellen Folgen der nachfolgenden aufgeführten Krankheiten bei Milchkühen geschützt:

  • Maul- und Klauenseuche
  • Rinderpest
  • Milzbrand
  • Tollwut
  • Brucellose
  • Tuberkulose
  • Enzootische Leukose
  • Bovine Virus-Diarrhoe
  • Bovine spongiforme Enzephalopathie
  • Salmonellose
  • Listeriose
  • Infektiöse bovine Rhinotracheitis/Infektiöse pustulöse Vulvovaginitis
  • Akute Botulinumvergiftung
  • Paratuberkulose

Die Entschädigung basiert auf der gewählten Versicherungssumme. Der Umsatzausfall berechnet sich auf Basis der Differenz zwischen der Haftzeit erzielten Umsatz aus der Milchproduktion und demjenigen, der ohne die Unterbrechung zu erwarten war. Die Schweizer Hagel entschädigt den Tierwert, der nicht von der öffentlichen Hand (Bund, Kanton) übernommen wird.

Der Vertrag kann jährlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Tritt ein ersatzpflichtiger Schaden ein, können beide Parteien den Vertrag schriftlich oder in anderer durch Text nachweisbaren Form kündigen.

Betriebe mit Pouletmasthaltung

Die Tierseuchenversicherung für Mastpoulets versichert die finanziellen Folgen beim Auftreten einer versicherten Krankheit und den von der zuständigen Behörde getroffenen Massnahmen.

Ihre Vorteile

  • Individualversicherungen
  • Produktionsbetriebe mit einer Mindestgrösse von 500 Tierplätzen
  • Salmonellosen
  • Geflügelinfluenza (Geflügelgrippe / Geflügelpest)
  • Newcastle Disease (= NCD / Pseudopest)
  • Infektiöse Laryngotracheitis (ILT)

Die Entschädigungshöhe ist abhängig vom Tierwert, dem Betriebsunterbruch (max. 60 Tage), Wertverlust der Futtervorräte (CHF 3.00 / Bio 4.50) pro versicherten Tierplatz und den Folgekosten (CHF 5.- pro versicherten Tierplatz). Die Leistungen der kantonalen Tierseuchenkassen werden in Abzug gebracht.

Betriebe mit Mutterkuhhaltung

In der Mutterkuhhaltung wird der Jahreserlös hauptsächlich mit dem Kälberverkauf erwirtschaftet. Wenn Kälber wegen einer versicherten Seuche sterben, fällt dieser weg und es kann sinnvoll sein, dieses Risiko in der Grunddeckung Ertragsausfall zu versichern.

Mutterkühe und Zuchtstiere bilden die Produktionsgrundlage eines Mutterkuhbetriebs. Der seuchenbedingte Verlust dieser Tiere kann in der Zusatzversicherung Tierwert versichert werden.

Mutterkuh-Betriebe können ihre Tiere im Kollektiv-Vertrag in Zusammenarbeit mit Mutterkuh Schweiz gegen Seuchen versichern.

Ihre Vorteile

  • Kollektivversicherung Mutterkuh Schweiz
  • Grunddeckung Ertragsausfall: Versicherungssumme wählbar
  • Optionale Zusatzdeckung Tierwert: Versicherungssumme wählbar

Der Versicherungsnehmende ist gegen die finanziellen Folgen der nachfolgenden aufgeführten Krankheiten bei Mutterkühe geschützt:

  • Maul- und Klauenseuche (MKS)
  • Rinderpest
  • Milzbrand
  • Tollwut
  • Brucellose
  • Tuberkulose
  • Enzootische Leukose
  • Paratuberkulose
  • Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE)
  • Salmonellose
  • Listeriose
  • Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR) und infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IPV)
  • Bovine Virus-Diarrhoe (BVD)
  • akute Botulinumvergiftung

Grunddeckung Ertragsausfall

  • Pauschale Tierplatzentschädigung ohne Selbstbehalt
    - Kälber bis 12 Mt.
    - Mastrinder
  • Versicherungssumme pro Platz wählbar
  • Vergütung für ein Kalb pro Kuh (auch bei Trächtigkeit)

Zusatzversicherung Tierwert

  • Pauschale Tierplatzentschädigung ohne Selbstbehalt
    - Zuchtrinder ab 12 Mt.
    - Mutterkühe
    - Muni
  • Versicherungssumme pro Platz wählbar

Warenschäden und zusätzliche Kosten werden nach Aufwand abgerechnet. Rückwirkungsschaden im Zusammenhang mit behördlich verordneten Schutzzonen sind gedeckt.

Den Prospekt Mutterkuhhaltung finden Sie hier 

Den Prospekt Tierseuchenversicherung finden Sie hier 

Haben Sie Fragen?

Dann zögern Sie nicht und wenden Sie sich bitte an tiere@hagel.ch.