Versicherung von Witterungsschutzsystemen

Auch die Witterungsschutzsysteme können bei Unwettern beschädigt werden. Sofern Sie für Obst-, Beeren- oder Weinkulturen eine Versicherung gegen Hagel- und weitere Elementarschäden abgeschlossen haben, können Sie Ihre Hagelschutznetze, Regendächer oder Seitenschutznetze ebenfalls bei uns versichern lassen.

Weitere Informationen zu den Versicherungen für Obst und Beeren finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Versicherungen für Wein finden Sie hier.

Ihre Vorteile

  • Zeitwerttabellen für Systembestandteile
  • Risikogerechte Prämie
  • Umfassende Deckung gegen Hagel- und weitere Elementarschäden
  • Rasche und kompetente Abwicklung im Schadenfall
  • Möglichkeit nur die Schutzsysteme zu versichern

Sturm, Schneedruck und schwerer Hagelschlag können Ihre Witterungsschutzsysteme stark beschädigen. Wir ersetzen Ihnen die Reparaturkosten (Material und Arbeit) bis zur Höhe der Versicherungssumme bzw. des vertraglich vereinbarten Zeitwertes. Witterungsschutzsysteme sind auch ausserhalb der Vegetationsphasen gedeckt, allerdings nur, wenn die Netze oder Regendächer eingerollt wurden.

Hagelschutznetze

  • Zeitwert 100% bis fünf Standjahre
  • Selbstbehalt 6% des Ersatzwertes
  • Schäden unter Fr. 500.- werden nicht entschädigt

Regendächer

  • Zeitwert 100% bis zwei Standjahre
  • Selbstbehalt 6% des Ersatzwertes
  • Schäden unter Fr. 500.- werden nicht entschädigt

Tragkonstruktionen

  • Zeitwert 100% bis zehn Standjahre
  • Selbstbehalt 6% des Ersatzwertes
  • Schäden unter Fr. 500.- werden nicht entschädigt

Seitenschutznetze im Weinbau

  • Aufrollmechanismus ist mitversichert, aber keine Tragkonstruktionen
  • Zeitwert 100% bis fünf Standjahre
  • Selbstbehalt 6% des Ersatzwertes
  • Schäden unter 20% werden nicht entschädigt

Für diese Versicherung benötigen wir für jede Parzelle folgende Angaben:

  • Grundstückname 
  • Fläche 
  • Versicherungssumme 
  • Alter der Hagelschutznetze oder Regendächer
  • Alter der Tragkonstruktion

Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Hagelgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.

Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.

Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, die selber aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten. 

Welche Risiken sind gedeckt?

Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.

  • Hagel Hagel
  • Abschwemmung & Überschwemmung Abschwemmung & Überschwemmung
  • Erdrutsch & Übersarrung Erdrutsch & Übersarrung
  • Blitz, Brand & Erdbeben Blitz, Brand & Erdbeben
  • Sturm Sturm
  • Schneedruck Schneedruck

Haben Sie Fragen?

Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie bitte Ihre regionale Agentur.

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