Bei Weinbaubetrieben ist die gesamte Ernte bis im Herbst den Naturgewalten ausgesetzt. Ein Produzent kann nach einem starken Hagelschlag sein gesamtes Betriebseinkommen verlieren. Eine Versicherung gegen Hagel- und weitere Elementarschäden ist deshalb für eine Mehrheit der Schweizer Winzer eine Selbstverständlichkeit. Mit unseren Versicherungslösungen Basis und KLIMA+ sind Sie optimal versichert.
Informationen zur Versicherung von Seitenschutznetzen finden Sie hier.
Mit der Basis Weinversicherung können Sie die Versicherungssumme sowie das Selbstbehaltsmodell frei wählen. Im Schadenfall sind Sie gegen Hagel- und Elementarschäden abgedeckt. Frostschäden können Sie ausschliesslich bei der KLIMA+ Variante versichern.
Mit der Wahl des Selbstbehaltes kann die Höhe der Prämie beeinflusst werden. Ihnen stehen zwei Varianten „STANDARD“ und „ERHÖHT“ zur Auswahl. Ihre Reben können Sie mit oder ohne Witterungsschutzsysteme absichern. Die Abkürzungen H + E neben den Varianten, stehen für Hagelschäden (H) und Elementarschäden (E).
Wein OHNE Witterungsschutzsysteme
STANDARD, H + E
Der Selbstbehalt beträgt 10% des Ersatzwertes pro Parzelle.
ERHÖHT, H + E
Der Selbstbehalt beträgt 20% des Ersatzwertes pro Parzelle.
Wein MIT Witterungsschutzsystemen
Fachgerecht montierte Hagelnetze bieten einen guten Schutz gegen Hagel. Es kommt aber immer wieder vor, dass durch Unwetter die Witterungsschutzsysteme beschädigt werden. Mit einer entsprechenden Versicherung sind Ihre Weinkulturen optimal gedeckt. Mit einer Zusatzversicherung können Sie Ihre Seitenschutznetze ebenfalls versichern.
STANDARD, GEDECKT, H + E
Der Selbstbehalt beträgt 10% des Ersatzwertes pro Parzelle.
Versicherung von Seitenschutznetzen
Der Selbstbehalt beträgt 6% des Ersatzwertes. Schäden unter 20% werden nicht entschädigt.
Wie sind Qualitätsschäden versichert?
Zusätzlich zum Ertragsverlust sind auch Qualitätsschäden mitversichert. Für Hagelschäden ab dem 1. Juli wird in Abhängigkeit des Ertragsverlusts eine zusätzliche Entschädigung für den Qualitätsverlust ausgerichtet. Gegen eine Zusatzprämie kann eine erhöhte Entschädigung für einen solchen indirekten Schaden vereinbart werden.
Versicherung von jungen Reben ohne Ertrag
Die jungen Reben sind besonders empfindlich gegen Hagel. Diese Zusatzversicherung mit einer günstigen Prämie deckt Schäden, bis die Reben im Ertrag stehen.
Für diese Versicherung benötigen wir für jede Parzelle folgende Angaben:
Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Hagelgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.
Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, die selber aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten.
Ein starker Hagelschlag beschädigt auch das Rebholz, was zu Ertragseinbussen im Folgejahr führen kann. Diese Zusatzversicherung deckt einen solchen Schaden. Gegen eine geringe Zusatzprämie werden so bis zu 50% der Versicherungssumme zusätzlich zum aktuellen Ertragsverlust entschädigt.
Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.
Die KLIMA+ Weinversicherung ist ein umfassender Versicherungsschutz gegen Hagel, Elementar- und Frostschäden an Ihren Rebflächen. Mit dieser Ernteversicherung sind Sie im Schadenfall vollumfänglich abgesichert.
Die Weinversicherung KLIMA+ stabilisiert nach einem Frostereignis Ihr Einkommen. Winter- und Frühjahrsfröste können in kürzester Zeit eine ganze Ernte vernichten. Auch wenn praktisch kein Ertrag mehr vorhanden ist, bleiben die Kosten bestehen. Die Frostversicherung gibt Ihnen die Möglichkeit, sich für den Katastrophenfall abzusichern.
Mit der Wahl des Selbstbehaltes kann die Höhe der Prämie beeinflusst werden. Ihnen stehen drei Varianten „STANDARD“, „ERHÖHT“ und „KAT“ zur Auswahl. Ihre Reben können Sie mit oder ohne Witterungsschutzsysteme absichern. Die Abkürzungen H + E neben den Varianten, stehen für Hagelschäden (H) und Elementarschäden (E).
Wein OHNE Witterungsschutzsysteme
STANDARD, H + E + Frost
Der Selbstbehalt beträgt 10% des Ersatzwertes pro Parzelle. Beim Frost beträgt der Selbstbehalt 25% der Versicherungssumme des entsprechenden Vertrages.
ERHÖHT, H + E + Frost
Der Selbstbehalt beträgt 20% des Ersatzwertes pro Parzelle. Beim Frost beträgt der Selbstbehalt 25% der Versicherungssumme des entsprechenden Vertrages.
KAT, H + E + Frost
Der Selbstbehalt beträgt 30% des Ersatzwertes pro Parzelle. Beim Frost beträgt der Selbstbehalt 25% der Versicherungssumme des entsprechenden Vertrages.
Wein MIT Witterungsschutzsystemen
Fachgerecht montierte Hagelnetze bieten einen guten Schutz gegen Hagel. Es kommt aber immer wieder vor, dass durch Unwetter die Witterungsschutzsysteme beschädigt werden. Mit einer entsprechenden Versicherung sind Ihre Weinkulturen optimal gedeckt. Mit einer Zusatzversicherung können Sie Ihre Seitenschutznetze ebenfalls versichern.
STANDARD, GEDECKT, H + E + Frost
Der Selbstbehalt beträgt 10% des Ersatzwertes pro Parzelle. Beim Frost beträgt der Selbstbehalt 25%.
KAT, GEDECKT, H + E + Frost
Der Selbstbehalt beträgt 30% des Ersatzwertes pro Parzelle. Beim Frost beträgt der Selbstbehalt 25%.
Wie sind Qualitätsschäden versichert?
Zusätzlich zum Ertragsverlust sind auch Qualitätsschäden mitversichert. Für Hagelschäden ab dem 1. Juli wird in Abhängigkeit des Ertragsverlusts eine zusätzliche Entschädigung für den Qualitätsverlust ausgerichtet. Gegen eine Zusatzprämie kann eine erhöhte Entschädigung für einen solchen indirekten Schaden vereinbart werden.
Versicherung von Seitenschutznetzen
Der Selbstbehalt beträgt 6% des Ersatzwertes. Schäden unter 20% werden nicht entschädigt.
Versicherung von jungen Reben ohne Ertrag
Die jungen Reben sind besonders empfindlich gegen Hagel. Diese Zusatzversicherung mit einer günstigen Prämie deckt Schäden, bis die Reben im Ertrag stehen.
Für diese Versicherung benötigen wir für jede Parzelle folgende Angaben:
Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Hagelgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 15. Februar des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Flächen. Die Versicherungsdeckung für Frost beginnt frühestens 21 Tage nachdem der Antrag am Hauptsitz in Zürich eingegangen ist.
Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, die selber aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten.
Ein starker Hagelschlag beschädigt auch das Rebholz, was zu Ertragseinbussen im Folgejahr führen kann. Diese Zusatzversicherung deckt einen solchen Schaden. Gegen eine geringe Zusatzprämie werden so bis zu 50% der Versicherungssumme zusätzlich zum aktuellen Ertragsverlust entschädigt.
Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.
Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie bitte Ihre regionale Agentur.
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