Tafelobst gilt als die am stärksten durch Hagel gefährdete Kultur. Schon ein leichter Hagelschlag kann die ganze Ernte zu Most- oder Brennobst deklassieren.
Mit unseren Versicherungslösungen können Sie auch Kulturen unter Witterungsschutzsystemen versichern, da selbst diese Systeme keinen vollständigen Schutz garantieren.
Weitere Informationen zu Hagelschutznetzen und Regendächern finden Sie hier.
Mit der Basis Obstversicherung können Sie die Versicherungssumme sowie das Selbstbehaltsmodell frei wählen. Im Schadenfall sind Sie gegen Hagel- und Elementarschäden abgedeckt. Den Frost können Sie bei den KLIMA+/KLIMA Varianten dazu versichern.
Mit der Wahl des Selbstbehaltes kann die Höhe der Prämie beeinflusst werden. Ihnen stehen drei Varianten „FIX“, „STANDARD“ und „ERHÖHT“ zur Auswahl. Die Abkürzungen H und E neben den Varianten, stehen für Hagelschäden (H) und Elementarschäden (E).
Obst und Beeren OHNE Witterungsschutzsysteme
FIX, H + E
Der Selbstbehalt beträgt 10% des Ersatzwertes.
STANDARD, H + E
Je höher der Schaden, desto tiefer der Selbstbehalt: Stufenweise von 20% bis 10%.
ERHÖHT, H + E
Je höher der Schaden, desto tiefer der Selbstbehalt: Stufenweise von 30% bis 20%.
Obst und Beeren MIT Witterungsschutzsystemen
Fachgerecht montierte Hagelnetze bieten einen guten Schutz gegen Hagel. Es kommt aber immer wieder vor, dass in den letzten Jahren öfters zu sehr frühen Zeitpunkten bedeutende Hagelschäden an Obstkulturen entstanden, die in der Blüte und noch nicht überdacht waren. Mit einer entsprechenden Versicherung sind Ihre Kulturen ab Blühbeginn bis zur Ernte gedeckt. Die Prämie ist weit günstiger als für Kulturen im ungeschützten Anbau.
FIX, GEDECKT, H + E
Der Selbstbehalt beträgt 10% des Ersatzwertes.
ERHÖHT, GEDECKT, H + E
Je höher der Schaden, desto tiefer der Selbstbehalt: Stufenweise von 30% bis 20% für alle Obstkulturen (ohne Beeren).
Junge Obstbäume ohne Ertrag
Ein Hagelschlag an jungen Obstbäumen, die noch nicht im Ertrag sind, kann das Holz so beschädigen, dass die Bäume ersetzt oder entsprechend zurückgeschnitten werden müssen. Mit einem Vollertrag kann deshalb nur verspätet gerechnet werden.
Für diese Versicherung benötigen wir für jede Parzelle folgende Angaben:
Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Hagelgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.
Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, die selber aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten.
Es gelten folgende Entwertungsätze:
Früchte, die infolge Hagel die Qualitätsanforderungen an Klasse 1 nicht mehr erfüllen, werden wie folgt entwertet:
Ein starker Hagelschlag beschädigt auch das Fruchtholz, was zu Ertragseinbussen im Folgejahr führen kann. Diese Zusatzversicherung deckt einen solchen Schaden. Gegen eine geringe Zusatzprämie werden so bis zu 60% der Versicherungssumme zusätzlich zum aktuellen Ertragsverlust entschädigt.
Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.
Der umfassende Versicherungsschutz gegen Hagel, Elementar- und Frostschäden an Ihren Obst- und Beerenkulturen. Mit dieser Ernteversicherung sind Sie im Schadenfall vollumfänglich abgesichert.
Mit der Wahl des Selbstbehaltes kann die Höhe der Prämie beeinflusst werden. Ihnen stehen verschiedene Varianten zur Auswahl. Die Abkürzungen H und E neben den Varianten, stehen für Hagelschäden (H) und Elementarschäden (E).
Die Obstversicherungen KLIMA+ und KLIMA stabilisieren nach einem Frostereignis Ihr Einkommen. Die Versicherung ergänzt den nach einem Frostereignis verbleibenden Ertrag mit einer Entschädigung. Ihr Ausfall kann maximal 40% des üblichen Ertrages betragen.
Obst und Beeren OHNE Witterungsschutzsysteme
FIX, H + E + Frost
Der Selbstbehalt beträgt 10% bei Hagel- und Elementarschäden. Bei einem Frostschaden trägt der Versicherungsnehmer 50% der gesamten Versicherungssumme des betroffenen Vertrages als Selbstbehalt.
STANDARD, H + E + Frost
Je höher der Schaden, desto tiefer der Selbstbehalt: Stufenweise von 20% bis 10%. Bei einem Frostschaden trägt der Versicherungsnehmer 50% der gesamten Versicherungssumme des betroffenen Vertrages als Selbstbehalt.
ERHÖHT, H + E + Frost
Je höher der Schaden, desto tiefer der Selbstbehalt: Stufenweise von 30% bis 20%. Bei einem Frostschaden trägt der Versicherungsnehmer 50% der gesamten Versicherungssumme des betroffenen Vertrages als Selbstbehalt.
KAT, H + E + Frost
Der Selbstbehalt beträgt 35% bei Hagel- und Elementarschäden. Bei einem Frostschaden trägt der Versicherungsnehmer 50% der gesamten Versicherungssumme des betroffenen Vertrages als Selbstbehalt.
Obst und Beeren MIT Witterungsschutzsystemen
Fachgerecht montierte Hagelnetze bieten einen guten Schutz gegen Hagel. Es kommt aber immer wieder vor, dass in den letzten Jahren öfters zu sehr frühen Zeitpunkten bedeutende Hagelschäden an Obstkulturen entstanden, die in der Blüte und noch nicht überdacht waren. Mit einer entsprechenden Versicherung sind Ihre Kulturen ab Blühbeginn bis zur Ernte gedeckt. Die Prämie ist weit günstiger als für Kulturen im ungeschützten Anbau.
FIX, GEDECKT, H + E + Frost
Der Selbstbehalt beträgt 10% bei Hagel- und Elementarschäden. Bei einem Frostschaden trägt der Versicherungsnehmer 50% der gesamten Versicherungssumme des betroffenen Vertrages als Selbstbehalt.
ERHÖHT, GEDECKT, H + E + Frost
Je höher der Schaden, desto tiefer der Selbstbehalt: Stufenweise von 30% bis 20%. Bei einem Frostschaden trägt der Versicherungsnehmer 50% der gesamten Versicherungssumme des betroffenen Vertrages als Selbstbehalt. Diese Deckung gilt ausschliesslich für Obstkulturen.
KAT, GEDECKT, H + E + Frost
Der Selbstbehalt beträgt 35% bei Hagel- und Elementarschäden. Bei einem Frostschaden trägt der Versicherungsnehmer 50% der gesamten Versicherungssumme des betroffenen Vertrages als Selbstbehalt. Diese Deckung gilt ausschliesslich für Obstkulturen.
Für diese Versicherung benötigen wir folgende Angaben:
Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Hagelgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 15. Februar des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.
Die Schadenermittlung – auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Bei Frostschäden gilt es zu beachten, dass die Schadenmeldung innert 48h bei uns eintreffen muss. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, welche selbst aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird aufgrund von Zählproben fachkundig ermittelt. Bei Frostschäden hingegen kontrollieren unsere Schadenexperten den Blütenbehang und den Anteil erfrorener Blüten. Nach dem Nachblütefruchtfall wird bei Frostschäden der verbleibende Ertrag festgestellt und mit dem vertraglich festgehaltenen Ertragspotenzial verglichen. Ein Protokoll mit den Resultaten erhalten Sie nach erfolgter Abschätzung.
Ein starker Hagelschlag beschädigt auch das Fruchtholz, was zu Ertragseinbussen im Folgejahr führen kann. Diese Zusatzversicherung deckt einen solchen Schaden. Gegen eine geringe Zusatzprämie werden so bis zu 60% der Versicherungssumme zusätzlich zum aktuellen Ertragsverlust entschädigt.
Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.
Die Mono Frost Obst- und Beerenversicherung bietet ein Versicherungsschutz gegen Ertragsausfälle als Folge von Frost und stabilisiert nach einem Frostereignis Ihr Einkommen.
Durch den Klimawandel beginnt die Vegetationsperiode vieler Obst- und Beerenkulturen immer früher, was das Risiko von Frostschäden erheblich erhöht. Bereits kleine Temperaturstürze können dabei grosse Teile der Ernte gefährden.
Mit unserer Frostversicherung sichern Sie Ihre Obst- und Beerenkulturen unter Witterungsschutzsystemen optimal ab. Sie bestimmen die Versicherungssumme nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Bei dieser Versicherungsdeckung können Sie eine Prämienverbilligung beantragen.
Für die Mono-Frost-Versicherung benötigen wir folgende Angaben:
Die Prämien der Schweizer Hagel werden nach der Empfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach dem lokalen Frostrisiko berechnet. Für dieses Versicherungsprodukt gibt es kein Bonus-/Malus-System.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht vor dem 1. Oktober gekündigt wird. Bis zum 15. Februar des Produktionsjahres benötigen wir eine aktuelle Liste Ihrer derzeitigen Anbauflächen. Die Frostdeckung beginnt frühestens 21 Tage nach Eingang des Antrags am Hauptsitz in Zürich.
Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadensmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, welche selbst aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird aufgrund von Zählproben fachkundig ermittelt. Unsere Schadenexpertinnen und -experten kontrollieren den Blütenbehang und den Anteil erfrorener Blüten. Nach dem Nachblütefruchtfall wird bei Frostschäden der verbleibende Ertrag festgestellt und mit dem vertraglich festgehaltenen Ertragspotenzial verglichen. Ein Protokoll mit den Resultaten erhalten Sie nach erfolgter Abschätzung.
Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.
Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie bitte Ihre regionale Agentur.
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