Den Prospekt Ackerbau Anbauverzeichnis finden Sie hier
Jedes Jahr werden in der Schweiz Ackerbaubetriebe stark vom Hagel getroffen. Mit einer Versicherung für Ackerkulturen versichern Sie Ihre Ernte gegen Schäden durch Hagel und weitere Naturgefahren. Zudem sind auch die Wiederherstellungskosten (WHK) für beschädigtes Kulturland gedeckt.
Die Schweizer Hagel versichert rund 70% der Ackeranbaufläche in der Schweiz – schützen auch Sie Ihre Ernte mit einer passenden Versicherungslösung.
Mit einem Anbauverzeichnis können einzelne Kulturen versichert werden, wobei von einer Fruchtgattung alle Parzellen versichert werden müssen. Sie können die Versicherungssumme pro Kultur selber bestimmen. Im Schadenfall werden die betroffenen Kulturen anhand der gewählten Versicherungssumme entschädigt.
Mit einer Einzelversicherung können Sie jede Kulturart individuell versichern. Jede Parzelle, die Sie versichern wollen, wird in einem Anbauverzeichnis aufgeführt, welches Sie bis zum 30. April des laufenden Jahres bei Ihrem Agenten einreichen. Die Höhe der Versicherungssumme wählen Sie – in bestimmten Grenzen – selber. Es muss die gesamte Fläche einer Kultur versichert werden. Bei Kulturen mit mehreren Ernten – z.B. Hausgarten oder Weideland – gilt der ganze Jahresertrag als versichert.
Für diese Versicherung benötigen wir für jede Parzelle folgende Angaben:
Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Schadenempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Schadensgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.
Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Experten, die selber aktive Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten.
Den Prospekt Ackerbau Anbauverzeichnis finden Sie hier
Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.
Hagel, übermässiger oder fehlender Niederschlag können den Ernteertrag bei Ackerkulturen massiv reduzieren. Acker Basis bietet Schutz gegen diese Risiken. Ebenfalls sind Auswuchs beim Brotgetreide und die Wiederherstellungskosten des Kulturlandes gedeckt. Mit der Acker Basis erhalten Sie einen preiswerten Versicherungsschutz für Ihre Ackerkulturen und sichern sich so gegen wetterbedingte Ertragsausfälle ab.
Die Acker-Basis-Versicherung bezahlt bei einem versicherten Ereignis maximal 85% der vereinbarten Versicherungssumme aus (gilt auch für Mehrfachschäden). Sind die versicherten Kulturen durch Hagelschlag mit 20% (untere Deckungsgrenze) oder mehr geschädigt, deckt die Acker Basis den Schaden bis zu 85% abzüglich 10% Selbstbehalt. Bei einem 50% Schaden erhalten sie beispielsweise 40% ausbezahlt. Bei übermässigem oder fehlendem Niederschlag fällt der Selbstbehalt wie auch die untere Deckungsgrenze ganz weg.
Für die Acker-Basis-Versicherung benötigen wir folgende Angaben für jede Parzelle:
Die Prämien der Acker-Basis-Versicherung werden anhand von historischen Hagel-, Niederschlags- und Schadendaten berechnet. Die Prämien richten sich demnach an der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen aus, der örtlichen Hagelfrequenz, der Wahrscheinlichkeit eines Hagelschadens bei einem Hagelereignis sowie der örtlichen Niederschlagsverteilung. Die Niederschlags- und die Hageldaten weisen eine Auflösung +/- 1km2 auf.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 1. März des Produktionsjahres muss ein aktuelles Verzeichnis der zu versichernden Kulturen eingereicht werden.
Die Schadenermittlung von Hagelschäden - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt vor Ort durch Expertinnen und Experten, die selber aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Bei fehlendem oder übermässigem Niederschlag ist keine Schadenmeldung notwendig und es erfolgt auch keine Schadenermittlung vor Ort. Die Entschädigung orientiert sich am örtlichen Niederschlagsgeschehen während der Versicherungsperiode.
Den Prospekt Acker Basis finden Sie hier.
Für Betriebe mit mindestens 3 ha Ackerfläche bietet die Ackerbau-Pauschalversicherung auf einfachste Weise einen umfassenden und durchgehenden Versicherungsschutz für Ackerkulturen und Kulturland gegen Hagel- und weitere Elementarschäden.
Bei Abschluss der Pauschalversicherung erhalten Sie die Tabelle «Arenwerte für die Ackerkulturen». Die in dieser Liste aufgeführten Arenwerte werden im Schadenfall in der Regel als Ersatzwert eingesetzt. Erachten Sie einen Arenwert als zu gering, z.B. bei den Kartoffeln, können Sie mit einer Zusatzversicherung höhere Werte für die entsprechende Kultur versichern. Zudem ist es notwendig, die Anbauflächen von Kartoffeln, Gemüse für die Verarbeitung, maschinell geerntete Buschbohnen und Wurzelproduktion von Chicorée separat zu deklarieren.
Der Hausgarten zur Selbstversorgung, Spinat zur Verarbeitung und Saatmais können Sie innerhalb der Ackerbau-Pauschalversicherung im Rahmen einer besonderen Vereinbarung zusätzlich versichern.
Durchgehender Versicherungsschutz
Mit der Pauschalversicherung besteht ein durchgehender Versicherungsschutz, was besonders wegen der erhöhten Gefahr von Elementarschäden im Winter und Frühjahr wertvoll ist.
Für diese Versicherung benötigen wir folgende Angaben:
Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Schadenempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Schadensgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.
Variante - Reduktion um 25%
Für Betriebe mit extensivem Anbau oder für Betriebe in höheren Lagen kann eine Versicherung mit reduzierten Werten abgeschlossen werden. In diesem Fall wird eine Reduktion von 25% auf die Prämie gewährt. Im Schadenfall wird die Entschädigung aufgrund der «Arenwerte für Ackerkulturen» zu 75% berechnet. Bei dieser Versicherungsvariante ist eine Erhöhung von einzelnen Werten nicht möglich.
Die Prämie für die Pauschalversicherung ist preiswert. Sie wird pauschal pro ha offene Ackerfläche berechnet.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.
Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, die selber aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten.
Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.
Die APV+ ist eine erweiterte Form der Ackerbau-Pauschalversicherung. Zusätzlich zu den Risiken der Ackerbau-Pauschalversicherung sind bei der APV+ auch Schäden infolge Trockenheit und Starkregen an Getreide, Mais, Rüben, Kartoffeln (nur Trockenheit), Ölsaaten und Eiweisspflanzen versichert. Beim Brotgetreide werden zudem Qualitätsschäden aufgrund von Auswuchs vergütet.
Bei Abschluss der Pauschalversicherung erhalten Sie die Tabelle «Arenwerte für die Ackerkulturen». Die in dieser Liste aufgeführten Arenwerte werden im Schadenfall als Ersatzwert eingesetzt. Erachten Sie einen Arenwert als zu gering, z.B. bei den Kartoffeln, können Sie mit einer Zusatzversicherung höhere Werte für die entsprechende Kultur versichern.
Durchgehender Versicherungsschutz
Mit der Pauschalversicherung besteht ein durchgehender Versicherungsschutz, was besonders wegen der erhöhten Gefahr von Elementarschäden im Winter und Frühjahr wertvoll ist.
Für diese Versicherung benötigen wir folgende Angaben:
Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Schadenempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Schadensgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.
Die Prämie für die Pauschalversicherung ist preiswert. Sie wird pauschal pro ha offene Ackerfläche berechnet.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.
Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, die selber aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten.
Ein Schaden als Folge von Trockenheit muss spätestens 20 Tage vor der Ernte gemeldet werden. Sie können uns einen Schaden melden, wenn die erwartete gesamtbetriebliche Ertragsreduktion für eine Kultur voraussichtlich mehr als 30% betragen wird. Als Entscheidungshilfe kann für die Kulturen Kartoffeln, Mais, Raps, Soja, Sonnenblumen, Weizen und Zuckerrüben die Trockenheitskarte unter dem Menu Wasserbilanz auf der swissagroindex Homepage (siehe swissagroindex.hagel.ch) beigezogen werden.
Bei Trockenheitsschäden wird der verbleibende betriebliche Gesamtertrag für die betroffene Kultur auf der Basis geernteter Mengen oder aufgrund von Ertragserhebungen im Feld ermittelt.
Entschädigt wird die Differenz zwischen der Erntemenge und einem vertraglich vereinbarten Referenzertrag.
Die Wasserbilanz wird täglich auf unseren interaktiven Karten publiziert. Suchen Sie zunächst auf den Karten Ihre Parzelle. Ein Klick auf Ihre Parzelle öffnet eine Übersicht über die Niederschläge, die Evapotranspiration und die Wasserbilanz während der Vegetationsperiode. Die Wasserbilanz für die Kulturen Kartoffeln, Mais, Raps, Soja, Sonnenblumen, Weizen und Zuckerrüben wird mit der Trockenheit negativ. Sinkt sie während der kritischen Wachstumsperiode der Kulturen unter einen Schwellenwert, so kann von einem erheblichen Ertragsschaden ausgegangen werden (rot eingefärbt).
Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.
Die Ackerbau-Pauschalversicherung Bio resp. Bio+ bietet einen umfassenden und durchgehenden Versicherungsschutz für Bio-Ackerkulturen und das Kulturland gegen Hagel-und weitere Elementarschäden. Mit der APV-Bio+ sind zusätzlich Schäden infolge Trockenheit und Starkregen an Getreide, Mais, Rüben, Kartoffeln (nur Trockenheit), Ölsaaten und Eiweisspflanzen versichert. Beim Brotgetreide werden zudem Qualitätsschäden aufgrund von Auswuchs vergütet.
Bei Abschluss der Pauschalversicherung erhalten Sie die Tabelle mit den Arenwerten der Ackerkulturen. Je nach Ertragspotential können die Versicherungssummen für den gesamten Betrieb oder für einzelne Kulturgruppen auf Basis von Werten «Tief», «Mittel» oder «Hoch» vereinbart werden.
Der Hausgarten zur Selbstversorgung kann im Rahmen einer besonderen Vereinbarung zusätzlich versichert werden.
Mit der Pauschalversicherung besteht ein durchgehender Versicherungsschutz, was besonders wegen der erhöhten Gefahr von Elementarschäden im Winter und Frühjahr wertvoll ist.
Verzeichnis aller Parzellen mit Bio-Ackerkulturen gemäss amtlicher landwirtschaftlicher Flächenerhebung mit Grundstückname, Kulturart und Kulturfläche.
Wahl des Referenzwertes und dem damit verbunden Arenwert «Tief», «Mittel» oder «Hoch» auf Basis der Tabelle «Werte für Bio-Ackerkulturen». Je nach Ertragspotential kann ein einheitlicher Referenzertrag für den gesamten Betrieb gewählt werden. Es ist auch möglich, den Referenzertrag pro Kulturgruppe zu wählen.
Die Versicherungssumme pro Parzelle wird anschliessend ermittelt (Kulturfläche * gewählter Arenwert)
Angabe der Fläche des Hausgartens zur Selbstversorgung sofern dieser versichert werden soll.
Die Prämien richten sich nach der Schadenempfindlichkeit der versicherten Kulturen, nach der örtlichen Schadensgefahr und dem gewählten Ertragsniveau «Tief», «Mittel» oder «Hoch». Weil in der Pauschalversicherung alle Kulturen des Betriebes versichert werden, wird gegenüber der Versicherung von einzelnen Kulturgruppen ein Rabatt gewährt. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.
Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Experten, die selber aktive Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten.
Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.
Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie bitte Ihre regionale Agentur.
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