In Gärtnerei- und Gemüsebaubetrieben werden die Flächen im Verlaufe des Jahres oft mit mehreren Kulturen belegt. Je nach Wetter und Marktsituation muss die Kulturplanung mehrmals angepasst werden. Mit der pauschalen Versicherung für die gesamte bewirtschaftete Fläche sind immer alle Kulturen gut versichert. Auch Kulturen in Gewächshäusern können versichert werden, da die Versicherung des Gewächshauses die Kultur selber nicht gegen Hagel- und andere Elementarschäden schützt.
Bei Abschluss der Pauschalversicherung erhalten Sie die Tabelle mit den Arenwerten von Gemüse und Blumen. Die in dieser Liste aufgeführten Arenwerte werden im Schadenfall als Ersatzwert eingesetzt. Wenn die Arenwerte nicht Ihren Anforderungen entsprechen, können Sie gegen eine Anpassung der Prämie die Werte erhöhen oder reduzieren.
Freilandkulturen
Sofern nichts anderes vereinbart wird, umfasst die Versicherung von Freilandkulturen folgende Flächen:
Kulturen in Tunnelgewächshäusern
Darunter fallen Kulturen, die in Einfachfolienhäusern mit maximal zwei Metern Binderabstand und Querstreben oder Zugbändern angebaut werden. Die Prämie für die Versicherung von Kulturen in Tunnelgewächshäusern ist niedriger als diejenige für die Versicherung von Freilandkulturen.
Kulturen in Gewächshäusern
Im Gartenbau werden immer höhere Anforderungen an die Qualität und die Verfügbarkeit der Produkte gestellt. Dies fördert den geschützten Anbau in Gewächshäusern. Gleichzeitig können auch höhere Erträge erzielt werden. Die Prämie für die Versicherung von Kulturen in Gewächshäusern ist um ein Mehrfaches geringer als diejenige für die Versicherung von Freilandkulturen.
Folgekulturen in Gewächshäusern
Mit dieser Zusatzversicherung können Kulturen versichert werden, welche gemäss Kulturplan vorgesehen, aber nach einem versicherten Ereignis bis zum Abschluss der Reparatur der Gewächshäuser nicht produziert werden können. Diese Versicherungsform ist für Gartenbau-Produktionsbetriebe eine günstige Alternative zu einer Betriebsunterbruchversicherung.
Gemüsekulturen:
Blumen:
Die Versicherungssumme muss mindestens 90% der versicherten Werte entsprechen, die im Verlauf des Jahres maximal gleichzeitig vorhanden sind.
Gewächshauskulturen:
Für jede der folgenden Gewächshaustypen benötigen wir die Kulturfläche und eine pauschale Versicherungssumme.
Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Hagelgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.
Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Experten, die selber aktive Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten.
Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.
Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie bitte Ihre regionale Agentur.
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