Was tun im Schadenfall?

Schaden sofort melden

Wenn Sie einen Schaden festgestellt haben, melden Sie ihn bitte umgehend, damit die Organisation der Schadenabschätzung möglichst bald nach dem Schadenereignis erfolgen kann. Verwenden Sie dazu die Schadenanzeige (pdf) oder melden Sie den Schaden online.

Schäden im Zeitpunkt der Ernte

Schäden im Zeitpunkt der Ernte können Sie uns auch per Online-Schadenmeldung oder Fax übermitteln.

Kleine Schäden 

Geringfügige Schäden können Sie mit dem Vermerk «Ohne Abschätzung» melden. Solche Schäden werden nicht abgeschätzt und demzufolge nicht entschädigt. Es findet aber auch keine Zehntelerhöhung statt. Bei einem weiteren Hagelschlag an der gleichen Kultur kann aber der früher entstandene Schaden mitberücksichtigt werden

Meldefristen 

4 Tage im Normalfall 24 Stunden im Zeitpunkt der Ernte