Schaden sofort melden
Wenn Sie einen Schaden festgestellt haben, melden Sie ihn bitte umgehend an, damit die Organisation der Schadenabschätzung möglichst bald nach dem Schadenereignis erfolgen kann. Verwenden Sie dazu die Online-Schadenmeldung.
Wenn Sie einen Schaden festgestellt haben, melden Sie ihn bitte umgehend an, damit die Organisation der Schadenabschätzung möglichst bald nach dem Schadenereignis erfolgen kann. Verwenden Sie dazu die Online-Schadenmeldung.
Geringfügige Schäden können Sie mit dem Vermerk «Ohne Abschätzung» melden. Solche Schäden werden nicht abgeschätzt und demzufolge nicht entschädigt. Es findet aber auch keine Zehntelerhöhung statt. Bei einem weiteren Hagelschlag an der gleichen Kultur kann aber der früher entstandene Schaden mitberücksichtigt werden.
4 Tage im Normalfall 24 Stunden im Zeitpunkt der Ernte
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