swiss agro parametrics

Unter der Marke swiss agro parametrics lanciert die Schweizer Hagel im Rahmen eines Pilotprojektes drei neue Indexlösungen für Gemüse- und Grasbetriebe. Gedeckt werden übermässiger Regen in Gemüsekulturen und Qualitätseinbussen infolge ungünstiger Witterung im Grünland.

Bei einer Indexversicherung erfolgt keine Schadenserhebung vor Ort, sondern die Schadenhöhe wird mithilfe von Wetterdaten berechnet. Eine Entschädigung wird dann ausbezahlt, wenn ein vereinbarter Wert (z.B. Niederschlagsmenge, Temperatur, Verdunstung) ein langjähriges Mittel um eine bestimmte Grösse über- resp. unterschreitet. Eine Indexversicherung zahlt einen Beitrag an zusätzliche Aufwendungen als Folge von ungünstigen Wetterverhältnissen.

GemüseREGEN
individual

deckt Ertragsschäden an ausgewählten Gemüsekulturen als Folge von übermässigen Niederschlägen. 

  • Versicherung ausgewählter Gemüsekulturen
  • Versicherungssumme wählbar
  • Grenzwerte können angepasst werden
  • Risikogerechte Prämie
  • Zusatzdeckung gegen extreme Niederschläge, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auftreten

GemüseREGEN
global

deckt Ertragsschäden an Gemüsekulturen auf Betriebsebene als Folge von übermässigen Niederschlägen (Basisdeckung). Eine optionale Zusatzdeckung bietet Schutz bei extremen Niederschlägen, die an zwei aufeinander folgenden Tagen auftreten.

  • Versicherung ausgewählter Gemüseparzellen
  • Versicherungssumme wählbar
  • Grenzwerte können angepasst werden
  • Risikogerechte Prämie
  • Zusatzdeckung gegen extreme Niederschläge, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auftreten

GrasQUALITÄT

versichert Qualitätsschäden an Dauergrünflächen und Kunstwiesen als Folge von ungünstigen Erntebedingungen.

  • Versicherung einzelner Schnitte
  • Versicherungssumme wählbar
  • Risikogerechte Prämie
  • Anpassbare Ernteperiode und -fenster
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Die Prämie wird standortspezifisch basierend auf historischen Niederschlags- oder Sonnenscheindauerdaten von Radar- und Bodenstationen berechnet. Die Prämie richtet sich nach der Auftretenswahrscheinlichkeit eines versicherten Ereignisses.

Der Versicherungsvertrag muss spätestens 20 Tage vor Beginn der Versicherung abgeschlossen werden und endet an dem in Vertrag festgehaltenen Datum. Der Vertrag wird nach dem im Vertrag festgehaltenen Enddatum nicht automatisch verlängert.

Der Schaden wird am Ende der Deckungsperiode auf der Grundlage des Wetterindex festgelegt. Die Berechnung des Index wird vom Versicherer in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Firma vorgenommen. Die Entschädigung wird ohne Abzug eines Selbstbehaltes ausbezahlt.

Versicherte Ereignisse, für die eine Entschädigung beansprucht wird, müssen spätestens 10 Tage nach Ende der Deckungsperiode bzw. der Vertragsdauer dem Versicherer angezeigt werden. Der Schaden kann schriftlich an info@swissagroparametrics.ch gemeldet werden.