Baumschul-Pauschalversicherung

In Baumschulkulturen sind hohe Werte pro Flächeneinheit vorhanden. Ein grosses Hagel- oder Elementarereignis kann somit erhebliche finanzielle Verluste verursachen. Die Baumschul-Pauschalversicherung bietet auf einfachste Weise einen umfassenden Versicherungsschutz. Die bei Versicherungsabschluss vereinbarte Versicherungssumme steht pro Schadenfall maximal zur Verfügung.

Ihre Vorteile

  • Ideal für das sich saisonal ändernde Sortiment
  • Einfacher Versicherungsabschluss
  • Kein detailliertes Anbauverzeichnis erforderlich
  • Durchgehender Versicherungsschutz
  • Risikogerechte Prämie
  • Umfassende Deckung gegen Hagel- und weitere Elementarschäden
  • Rasche und kompetente Abwicklung im Schadenfall

Die Basis für die Entschädigung im Schadenfall bilden die vertraglich vereinbarten «Arenwerte für Baumschulen». Diese wiederspiegeln die unterschiedlichen Produktionswerte Ihrer Kulturen. Der Gesamtschaden an allen Kulturen kann die vereinbarte Versicherungssumme nicht übersteigen.

Für den Abschluss einer Baumschul-Pauschalversicherung sind folgende Angaben erforderlich:

Baumschul-Freilandkulturen

  • Fläche, welche im Verlauf des Jahres maximal mit Freilandkulturen belegt ist.
  • Aufstellung des Sortiments

Die Versicherungssumme muss mindestens 40% der versicherten Werte entsprechen, die im Verlauf des Jahres maximal gleichzeitig vorhanden sind.

Baumschulkulturen in Containern

  • Fläche, welche im Verlauf des Jahres maximal mit Kulturen in Containern belegt ist.
  • Aufstellung des Sortiments

Die Versicherungssumme muss mindestens 60% der versicherten Werte entsprechen, die im Verlauf des Jahres maximal gleichzeitig vorhanden sind.

Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Hagelgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.

Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.

Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Experten, die selber aktive Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten. 

Welche Risiken sind gedeckt?

Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.

  • Hagel Hagel
  • Abschwemmung & Überschwemmung Abschwemmung & Überschwemmung
  • Erdrutsch & Übersarrung Erdrutsch & Übersarrung
  • Blitz, Brand & Erdbeben Blitz, Brand & Erdbeben
  • Sturm Sturm
  • Schneedruck Schneedruck
  • Wiederherstellung des Kulturlandes Wiederherstellung des Kulturlandes

Haben Sie Fragen?

Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie bitte Ihre regionale Agentur.

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