Mit der Basis Weinversicherung können Sie die Versicherungssumme sowie das Selbstbehaltsmodell frei wählen. Im Schadenfall sind Sie gegen Hagel- und Elementarschäden abgedeckt. Frostschäden können Sie ausschliesslich bei der KLIMA+ Variante versichern.
Mit der Wahl des Selbstbehaltes kann die Höhe der Prämie beeinflusst werden. Ihnen stehen zwei Varianten „STANDARD“ und „ERHÖHT“ zur Auswahl. Ihre Reben können Sie mit oder ohne Witterungsschutzsysteme absichern. Die Abkürzungen H + E neben den Varianten, stehen für Hagelschäden (H) und Elementarschäden (E).
Wein OHNE Witterungsschutzsysteme
STANDARD, H + E
Der Selbstbehalt beträgt 10% des Ersatzwertes pro Parzelle.
ERHÖHT, H + E
Der Selbstbehalt beträgt 20% des Ersatzwertes pro Parzelle.
Wein MIT Witterungsschutzsystemen
Fachgerecht montierte Hagelnetze bieten einen guten Schutz gegen Hagel. Es kommt aber immer wieder vor, dass durch Unwetter die Witterungsschutzsysteme beschädigt werden. Mit einer entsprechenden Versicherung sind Ihre Weinkulturen optimal gedeckt. Mit einer Zusatzversicherung können Sie Ihre Seitenschutznetze ebenfalls versichern.
STANDARD, GEDECKT, H + E
Der Selbstbehalt beträgt 10% des Ersatzwertes pro Parzelle.
Versicherung von Seitenschutznetzen
Der Selbstbehalt beträgt 6% des Ersatzwertes. Schäden unter 20% werden nicht entschädigt.
Wie sind Qualitätsschäden versichert?
Zusätzlich zum Ertragsverlust sind auch Qualitätsschäden mitversichert. Für Hagelschäden ab dem 1. Juli wird in Abhängigkeit des Ertragsverlusts eine zusätzliche Entschädigung für den Qualitätsverlust ausgerichtet. Gegen eine Zusatzprämie kann eine erhöhte Entschädigung für einen solchen indirekten Schaden vereinbart werden.
Versicherung von jungen Reben ohne Ertrag
Die jungen Reben sind besonders empfindlich gegen Hagel. Diese Zusatzversicherung mit einer günstigen Prämie deckt Schäden, bis die Reben im Ertrag stehen.
Für diese Versicherung benötigen wir für jede Parzelle folgende Angaben:
Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Hagelgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.
Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, die selber aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten.
Ein starker Hagelschlag beschädigt auch das Rebholz, was zu Ertragseinbussen im Folgejahr führen kann. Diese Zusatzversicherung deckt einen solchen Schaden. Gegen eine geringe Zusatzprämie werden so bis zu 50% der Versicherungssumme zusätzlich zum aktuellen Ertragsverlust entschädigt.
Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.
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