Betriebe mit Rindviehhaltung

Als Landwirt und Landwirtin ist ein gesunder Rindviehbestand essentiell. Seuchen und Krankheiten können den Betrieb gefährden und die Einkommensgrundlage bedrohen. Eine Versicherung für Rindvieh schützt Betriebe vor den finanziellen Folgen verursacht durch die versicherten Tierseuchen oder durch den akuten Botulismus (Vergiftung durch mit Botulinumtoxin kontaminiertem Futter). Versichert werden können sämtliche Kategorien von Rindvieh – von Milch- und Mutterkühen über Masttiere bis hin zur Rindviehaufzucht.

Ihre Vorteile

  • Ab dem 1.1.2026 sind auch LSD, BTV3&8 sowie EHD mitversichert.
  • Insgesamt besteht Versicherungsschutz für 15 Seuchen sowie Botulismus.
  • Die Versicherungssumme pro GVE kann individuell gewählt werden.
  • Leistungen für Waren und Kosten werden auch für überlebende Tiere übernommen (z.B. Tierarztkosten).
  • Schnelle Hilfeleistungen durch Pauschalen
  • Tiere auf der Alp sind automatisch mitversichert.
  • Adresse des Antragstellers
  • TVD-Nummer und -Standort
  • Produktionsart
    (Milch, Mutterkühe, Mast, Aufzucht)
  • Anzahl GVE pro TVD-Standort
  • Gewünschte Versicherungssumme Ertrag
    (CHF 1000/2000/3000/4000 pro GVE)
  • Gewünschte Versicherungssumme Tierwert
    (CHF 2000/3000/4000/5000 pro GVE)

Der Versicherungsnehmende ist gegen die finanziellen Folgen der nachfolgenden aufgeführten Krankheiten bei Rindern geschützt:

  • Maul- und Klauenseuche (MKS)
  • Milzbrand
  • Tollwut
  • Brucellose
  • Tuberkulose
  • Enzootische Leukose
  • Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) und Border Disease (BD)
  • Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE)
  • Salmonellose
  • Listeriose
  • Infektiöse bovine Rhinotracheitis/Infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IBR/IPV)
  • Akute Botulinumvergiftung
  • Paratuberkulose

Neu ab 1.1.2026 zusätzlich

  • Lumpy Skin Disease (LSD)
  • Blauzunge (BTV 3&8)*
  • Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD)*

*Ohne Leistungen für Waren und Kosten

Die Entschädigung basiert auf der gewählten Versicherungssumme und wird anteilsmässig nach gekeulten oder verendeten GVE pauschal berechnet. 

Ertrag pro GVE

  • Maul- und Klauenseuche (MKS): 100%
  • alle anderen: 30% 

Tierwert pro GVE

  • Bei Leistungen der öffentlichen Hand: 20%
  • Ohne Leistungen der öffentlichen Hand: 100% (z.B. Botulismus)

Waren und Kosten

  • Nach Beleg, bis zur maximal versicherten Summe
  • Leistungen der öffentlichen Hand werden in Abzug gebracht

Der Vertrag kann jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten aufgelöst werden.

Tritt ein ersatzpflichtiger Schaden ein, können beide Parteien den Vertrag schriftlich oder in einer anderen textlich nachweisbaren Form kündigen. Bei Stillschweigen wird der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert.

Mutterkuhbetriebe melden sich bitte direkt beim Kollektivpartner Mutterkuh Schweiz.

Den Prospekt Rindviehversicherung finden Sie hier.