
Als Landwirt und Landwirtin ist ein gesunder Rindviehbestand essentiell. Seuchen und Krankheiten können den Betrieb gefährden und die Einkommensgrundlage bedrohen. Eine Versicherung für Rindvieh schützt Betriebe vor den finanziellen Folgen verursacht durch die versicherten Tierseuchen oder durch den akuten Botulismus (Vergiftung durch mit Botulinumtoxin kontaminiertem Futter). Versichert werden können sämtliche Kategorien von Rindvieh – von Milch- und Mutterkühen über Masttiere bis hin zur Rindviehaufzucht.
Der Versicherungsnehmende ist gegen die finanziellen Folgen der nachfolgenden aufgeführten Krankheiten bei Rindern geschützt:
Neu ab 1.1.2026 zusätzlich
*Ohne Leistungen für Waren und Kosten
Die Entschädigung basiert auf der gewählten Versicherungssumme und wird anteilsmässig nach gekeulten oder verendeten GVE pauschal berechnet.
Ertrag pro GVE
Tierwert pro GVE
Waren und Kosten
Der Vertrag kann jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten aufgelöst werden.
Tritt ein ersatzpflichtiger Schaden ein, können beide Parteien den Vertrag schriftlich oder in einer anderen textlich nachweisbaren Form kündigen. Bei Stillschweigen wird der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert.

Mutterkuhbetriebe melden sich bitte direkt beim Kollektivpartner Mutterkuh Schweiz.
Den Prospekt Rindviehversicherung finden Sie hier.
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