Prämienverbilligungen für die Risiken Frost und Trockenheit

Ab 2025 wird der Bund erstmalig Prämienverbilligungen für Ernteversicherungen gewähren. Bei den Risiken Trockenheit und Frost übernimmt der Staat bis zu 30% der Prämienkosten. Diese Prämienverbilligungen werden ohne zusätzlichen administrativen Aufwand für Sie direkt an die Versicherten weitergegeben. Diese Massnahme soll dazu beitragen, dass mehr Betriebe Versicherungslösungen nutzen, um sich vor den zunehmend extremen Wetterbedingungen zu schützen.

Die Prämienverbilligung gilt für Flächen innerhalb der Schweiz und ist für einen Zeitraum von insgesamt acht Jahren befristet. Die Schweizer Hagel profitiert nicht finanziell von diesen Prämienverbilligungen – die Unterstützung des Bundes wird vollständig an Sie weitergegeben.

Um die Prämienverbilligung zu erhalten, ist es notwendig, dass Sie uns Ihre BUR- und UID-Nummer mitteilen.

Erklärvideo

In unserem Erklärvideo erfahren Sie mehr zur Prämienverbilligung für die Risiken Frost und Trockenheit.

 

Um den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden gerecht zu werden, können Sie ab Januar 2025 die Risiken Frost und Trockenheit auch einzeln versichern. Die Versicherung für Trockenheit basiert auf einem Index, der die Niederschlagsmenge in Bezug auf das Vegetationsstadium abbildet. Wird der festgelegte Schwellenwert unterschritten, erfolgt die Auszahlung automatisch, ohne dass eine Begutachtung vor Ort nötig ist. Das Risiko Trockenheit kann aber auch weiterhin im Rahmen der Pauschalversicherung Plus (Ackerbau) sowie Klima (Grasland) zusammen mit anderen Risiken abgesichert werden. Diese Option steht Ihnen selbstverständlich nach wie vor zur Verfügung.

Neu können Sie auch das Risiko Frost separat absichern. Wie gewohnt erfolgt die Schadensermittlung durch unsere erfahrenen Expertinnen und Experten direkt vor Ort. Selbstverständlich bleibt die Option weiterhin bestehen, Frost gemeinsam mit anderen Risiken über unser Klima Plus Programm zu versichern.

In Zeiten des Klimawandels bleibt die Schweizer Hagel Ihr vertrauensvoller Partner und unterstützt Sie dabei, Ihre landwirtschaftlichen Kulturen bestmöglich zu schützen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Prämienverbilligung.

 

Die UID (Unternehmens-Identifikation) und die BUR-Nummer (Betriebsnummer) sind zentrale Elemente für die Abwicklung der Prämienverbilligung. Diese Angaben ermöglichen eine effiziente und gesetzeskonforme Auszahlung der Prämienverbilligungen zwischen dem Bund und den Versicherern.

Zugang zur UID und zur BUR-Nummer

  • BUR-Nummer: Die Schweizer Hagel arbeitet mit den Behörden daran, den Zugang zur BUR-Nummer zu vereinfachen. Ab dem kommenden Jahr kann die BUR-Nummer und die UID durch die Bewirtschaftenden direkt über die Plattform Agate in der Anwendung «Meine Agrardatenfreigabe» eingesehen und heruntergeladen werden.
  • UID: Notfalls ist die UID wie auch die BUR-Nummer auf dem Portal www.uid.admin.ch zugänglich. Dazu ist ein separates Passwort erforderlich. Sollte das Initialpasswort nicht mehr gültig sein, kann über das Portal ein neues Passwort beantragt werden.

Der Zuschuss beträgt bis zu 30% der Versicherungsprämie, allerdings nur für das Risiko Trockenheit. Der Rabatt wird auf die Bruttoprämie, also auf den vollen Betrag (10 Zehntel) gewährt.

Der Zuschuss beträgt bis zu 30% der Versicherungsprämie, allerdings nur für das Risiko Frost.

Der Rabatt wird auf die Bruttoprämie, also auf den vollen Betrag (10 Zehntel) gewährt.

Ja, Sie können das Risiko Trockenheit auch einzeln abschliessen. Erfahren Sie mehr zur Versicherung Acker Regen.

Ja, Sie können das Risiko Frost auch einzeln abschliessen. Erfahren Sie mehr zu den Versicherungen Mono Frost Wein und Mono Frost Obst und Beeren.

Nein, die Prämienverbilligung wird Ihnen direkt von der Prämienrechnung abgezogen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie im Policenantrag Ihre Direktzahlungsberechtigung und die Beantragung der Verbilligung für Schweizer Flächen bestätigen. Bitte geben Sie zudem Ihre UID und BUR-Nummer an.

Es ist nicht erforderlich, das bestehende Produkt zu kündigen, um auf ein anderes umzusteigen.

Den Prospekt Prämienverbilligung finden Sie hier

Haben Sie Fragen?

Dann zögern Sie nicht und wenden Sie sich bitte an pflanzenversicherung@hagel.ch oder an Ihre lokale Agentur.

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