Mono Frost

Die Mono Frost Obst- und Beerenversicherung bietet ein Versicherungsschutz gegen Ertragsausfälle als Folge von Frost und stabilisiert nach einem Frostereignis Ihr Einkommen.

Ihre Vorteile

  • Höhe der Versicherungssumme für Obst- und Beerenkulturen frei wählbar
  • NUR für Kulturen mit Witterungsschutzsystem
  • Frostschäden sind versichert
  • Qualitätsschäden bei Äpfeln und Birnen nach einem Frostschaden werden berücksichtigt
  • Schadenermittlung vor Ort durch erfahrene Obstexperten

Durch den Klimawandel beginnt die Vegetationsperiode vieler Obst- und Beerenkulturen immer früher, was das Risiko von Frostschäden erheblich erhöht. Bereits kleine Temperaturstürze können dabei grosse Teile der Ernte gefährden.

Mit unserer Frostversicherung sichern Sie Ihre Obst- und Beerenkulturen unter Witterungsschutzsystemen optimal ab. Sie bestimmen die Versicherungssumme nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

Bei dieser Versicherungsdeckung können Sie eine Prämienverbilligung beantragen.

Für die Mono-Frost-Versicherung benötigen wir folgende Angaben:

  • Grundstückname
  • Aufteilung der Sorten, Anzahl Bäume bzw. Pflanzen pro Hektare
  • Ertragspotential in Kilogramm pro Hektare
  • Versicherungssumme

Die Prämien der Schweizer Hagel werden nach der Empfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach dem lokalen Frostrisiko berechnet. Für dieses Versicherungsprodukt gibt es kein Bonus-/Malus-System.

Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht vor dem 1. Oktober gekündigt wird. Bis zum 15. Februar des Produktionsjahres benötigen wir eine aktuelle Liste Ihrer derzeitigen Anbauflächen. Die Frostdeckung beginnt frühestens 21 Tage nach Eingang des Antrags am Hauptsitz in Zürich.

Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadensmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, welche selbst aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird aufgrund von Zählproben fachkundig ermittelt. Unsere Schadenexpertinnen und -experten kontrollieren den Blütenbehang und den Anteil erfrorener Blüten. Nach dem Nachblütefruchtfall wird bei Frostschäden der verbleibende Ertrag festgestellt und mit dem vertraglich festgehaltenen Ertragspotenzial verglichen. Ein Protokoll mit den Resultaten erhalten Sie nach erfolgter Abschätzung. 

Welche Risiken sind gedeckt?

Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.

 

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