KLIMA +

Der umfassende Versicherungsschutz gegen Hagel, Elementar- und Frostschäden an Ihren Obst- und Beerenkulturen. Mit dieser Ernteversicherung sind Sie im Schadenfall vollumfänglich abgesichert. 

Ihre Vorteile

  • Höhe der Versicherungssumme für Obst- und Beerenkulturen frei wählbar
  • Bedarfsgerechter Versicherungsschutz mit Selbstbehaltsmodellen „FIX“, „STANDARD“, „ERHÖHT“ und „KAT“
  • Frostschäden ohne Selbstbehalte, Auszahlung gemäss festgelegter Tabelle
  • Mengen- und Qualitätsschäden bei Äpfeln und Birnen nach einem Frostschaden werden berücksichtigt
  • Risikogerechte Prämie
  • Umfassende Deckung gegen Hagel-, Frost- und andere Elementarschäden
  • Schadenermittlung vor Ort durch erfahrene Obstexperten

Mit der Wahl des Selbstbehaltes kann die Höhe der Prämie beeinflusst werden. Ihnen stehen verschiedene Varianten zur Auswahl. Die Abkürzungen H und E neben den Varianten, stehen für Hagelschäden (H) und Elementarschäden (E).

Die Obstversicherungen KLIMA+ und KLIMA stabilisieren nach einem Frostereignis Ihr Einkommen. Die Versicherung ergänzt den nach einem Frostereignis verbleibenden Ertrag mit einer Entschädigung. Ihr Ausfall kann maximal 40% des üblichen Ertrages betragen.

Obst und Beeren OHNE Witterungsschutzsysteme

FIX, H + E + Frost
Der Selbstbehalt beträgt 10% bei Hagel- und Elementarschäden. Bei einem Frostschaden trägt der Versicherungsnehmer 50% der gesamten Versicherungssumme des betroffenen Vertrages als Selbstbehalt.

STANDARD, H + E + Frost
Je höher der Schaden, desto tiefer der Selbstbehalt: Stufenweise von 20% bis 10%. Bei einem Frostschaden trägt der Versicherungsnehmer 50% der gesamten Versicherungssumme des betroffenen Vertrages als Selbstbehalt.

ERHÖHT, H + E + Frost
Je höher der Schaden, desto tiefer der Selbstbehalt: Stufenweise von 30% bis 20%. Bei einem Frostschaden trägt der Versicherungsnehmer 50% der gesamten Versicherungssumme des betroffenen Vertrages als Selbstbehalt.

KAT, H + E + Frost
Der Selbstbehalt beträgt 35% bei Hagel- und Elementarschäden. Bei einem Frostschaden trägt der Versicherungsnehmer 50% der gesamten Versicherungssumme des betroffenen Vertrages als Selbstbehalt.

 Obst und Beeren MIT Witterungsschutzsystemen
Fachgerecht montierte Hagelnetze bieten einen guten Schutz gegen Hagel. Es kommt aber immer wieder vor, dass in den letzten Jahren öfters zu sehr frühen Zeitpunkten bedeutende Hagelschäden an Obstkulturen entstanden, die in der Blüte und noch nicht überdacht waren. Mit einer entsprechenden Versicherung sind Ihre Kulturen ab Blühbeginn bis zur Ernte gedeckt. Die Prämie ist weit günstiger als für Kulturen im ungeschützten Anbau.  

FIX, GEDECKT, H + E + Frost
Der Selbstbehalt beträgt 10% bei Hagel- und Elementarschäden. Bei einem Frostschaden trägt der Versicherungsnehmer 50% der gesamten Versicherungssumme des betroffenen Vertrages als Selbstbehalt.

ERHÖHT, GEDECKT, H + E + Frost
Je höher der Schaden, desto tiefer der Selbstbehalt: Stufenweise von 30% bis 20%. Bei einem Frostschaden trägt der Versicherungsnehmer 50% der gesamten Versicherungssumme des betroffenen Vertrages als Selbstbehalt. Diese Deckung gilt ausschliesslich für Obstkulturen.

KAT, GEDECKT, H + E + Frost
Der Selbstbehalt beträgt 35% bei Hagel- und Elementarschäden. Bei einem Frostschaden trägt der Versicherungsnehmer 50% der gesamten Versicherungssumme des betroffenen Vertrages als Selbstbehalt. Diese Deckung gilt ausschliesslich für Obstkulturen.

Für diese Versicherung benötigen wir folgende Angaben:

  • Grundstückname
  • Aufteilung der Sorten, Anzahl Bäume bzw. Pflanzen pro Hektare
  • Ertragspotential in Kilogramm pro Hektare
  • Versicherungssumme
  • Selbstbehaltsmodell
  • Fruchtholz versichern?
  • Junge Obstbäume?
  • Unter Witterungsschutzsystemen?

Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Hagelgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.

Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 15. Februar des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.

Die Schadenermittlung – auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Bei Frostschäden gilt es zu beachten, dass die Schadenmeldung innert 48h bei uns eintreffen muss. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, welche selbst aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird aufgrund von Zählproben fachkundig ermittelt. Bei Frostschäden hingegen kontrollieren unsere Schadenexperten den Blütenbehang und den Anteil erfrorener Blüten. Nach dem Nachblütefruchtfall wird bei Frostschäden der verbleibende Ertrag festgestellt und mit dem vertraglich festgehaltenen Ertragspotenzial verglichen. Ein Protokoll mit den Resultaten erhalten Sie nach erfolgter Abschätzung. 

Fruchtholzversicherung

Ein starker Hagelschlag beschädigt auch das Fruchtholz, was zu Ertragseinbussen im Folgejahr führen kann. Diese Zusatzversicherung deckt einen solchen Schaden. Gegen eine geringe Zusatzprämie werden so bis zu 60% der Versicherungssumme zusätzlich zum aktuellen Ertragsverlust entschädigt.

Welche Risiken sind gedeckt?

Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.

  • Hagel Hagel
  • Abschwemmung & Überschwemmung Abschwemmung & Überschwemmung
  • Erdrutsch & Übersarrung Erdrutsch & Übersarrung
  • Blitz, Brand & Erdbeben Blitz, Brand & Erdbeben
  • Sturm Sturm
  • Schneedruck Schneedruck
  • Frost Frost
  • Wiederherstellung des Kulturlandes Wiederherstellung des Kulturlandes