Mit der Basis Obstversicherung können Sie die Versicherungssumme sowie das Selbstbehaltsmodell frei wählen. Im Schadenfall sind Sie gegen Hagel- und Elementarschäden abgedeckt. Den Frost können Sie bei den KLIMA+/KLIMA Varianten dazu versichern.
Mit der Wahl des Selbstbehaltes kann die Höhe der Prämie beeinflusst werden. Ihnen stehen drei Varianten „FIX“, „STANDARD“ und „ERHÖHT“ zur Auswahl. Die Abkürzungen H und E neben den Varianten, stehen für Hagelschäden (H) und Elementarschäden (E).
Obst und Beeren OHNE Witterungsschutzsysteme
FIX, H + E
Der Selbstbehalt beträgt 10% des Ersatzwertes.
STANDARD, H + E
Je höher der Schaden, desto tiefer der Selbstbehalt: Stufenweise von 20% bis 10%.
ERHÖHT, H + E
Je höher der Schaden, desto tiefer der Selbstbehalt: Stufenweise von 30% bis 20%.
Obst und Beeren MIT Witterungsschutzsystemen
Fachgerecht montierte Hagelnetze bieten einen guten Schutz gegen Hagel. Es kommt aber immer wieder vor, dass in den letzten Jahren öfters zu sehr frühen Zeitpunkten bedeutende Hagelschäden an Obstkulturen entstanden, die in der Blüte und noch nicht überdacht waren. Mit einer entsprechenden Versicherung sind Ihre Kulturen ab Blühbeginn bis zur Ernte gedeckt. Die Prämie ist weit günstiger als für Kulturen im ungeschützten Anbau.
FIX, GEDECKT, H + E
Der Selbstbehalt beträgt 10% des Ersatzwertes.
ERHÖHT, GEDECKT, H + E
Je höher der Schaden, desto tiefer der Selbstbehalt: Stufenweise von 30% bis 20% für alle Obstkulturen (ohne Beeren).
Junge Obstbäume ohne Ertrag
Ein Hagelschlag an jungen Obstbäumen, die noch nicht im Ertrag sind, kann das Holz so beschädigen, dass die Bäume ersetzt oder entsprechend zurückgeschnitten werden müssen. Mit einem Vollertrag kann deshalb nur verspätet gerechnet werden.
Für diese Versicherung benötigen wir für jede Parzelle folgende Angaben:
Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Hagelgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.
Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, die selber aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten.
Es gelten folgende Entwertungsätze:
Früchte, die infolge Hagel die Qualitätsanforderungen an Klasse 1 nicht mehr erfüllen, werden wie folgt entwertet:
Ein starker Hagelschlag beschädigt auch das Fruchtholz, was zu Ertragseinbussen im Folgejahr führen kann. Diese Zusatzversicherung deckt einen solchen Schaden. Gegen eine geringe Zusatzprämie werden so bis zu 60% der Versicherungssumme zusätzlich zum aktuellen Ertragsverlust entschädigt.
Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.
© 2025 Schweizer Hagel