Ein schwerer Hagelschlag kann eine Grasernte auf der gesamten Betriebsfläche vernichten. Je weniger Schnitte gemacht werden, desto stärker fällt der Ausfall ins Gewicht. Vor allem im Voralpengebiet versichern viele Betriebe Ihre Kulturen wegen der umfassenden Elementarschadendeckung, mit welcher auch Wiederherstellungskosten für das Kulturland mitversichert sind.
Mit einem Anbauverzeichnis können einzelne Schnitte bzw. Nutzungen versichert werden. Sie können die Versicherungssumme pro Kultur selber bestimmen. Wenn keine Nutzungen angegeben werden, gilt die Versicherungssumme als Jahresertrag.
Mit einer Einzelversicherung können Sie jeden Schnitt bzw. Nutzung individuell versichern. Jede Parzelle, die Sie versichern wollen, wird in einem Anbauverzeichnis aufgeführt, welches Sie bis zum 30. April des laufenden Jahres bei Ihrem Agenten einreichen. Die Höhe der Versicherungssumme wählen Sie – in bestimmten Grenzen – selber. Es muss die gesamte Fläche einer Nutzung versichert werden.
Für diese Versicherung benötigen wir für jede Parzelle folgende Angaben:
Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Hagelgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.
Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, die selber aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten.
Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.
Die Pauschalversicherung bietet auf einfachste Weise einen umfassenden und durchgehenden Versicherungsschutz für Betriebe mit mindestens 2 ha Grasfläche.
Bei der Pauschalversicherung sind alle Schnitte versichert. Hausgarten, Alpweiden und ausschliessliches Weideland müssen separat deklariert werden. Sie können wählen, ob der erste oder die ersten zwei Schnitte als Hauptschnitte versichert werden sollen.
Beim Abschluss der Pauschalversicherung erhalten Sie die Tabelle „Arenwerte für Grasbetriebe“. Die in dieser Liste aufgeführten Summen werden im Schadenfall als Ersatzwert eingesetzt.
Gras-Pauschalversicherung ECO
Es besteht die Möglichkeit eine 20% günstigere Variante ECO abzuschliessen. Im Schadenfall stehen Ihnen bei dieser Variante tiefere Arenwerte zur Verfügung.
Deckung weiterer Elementarschäden
Mit der Pauschalversicherung besteht ein durchgehender Versicherungsschutz, was besonders wegen der erhöhten Gefahr von Elementarschäden im Winter und Frühjahr wertvoll ist. Ausser Hagelschäden ist noch eine Reihe anderer wichtiger Elementarereignisse gedeckt, wie Erdrutsch, Überschwemmung, Übersarrung, Schneedruck usw. Bei allen versicherten Ereignissen sind auch die Kosten für die Wiederherstellung des Kulturlandes mitversichert.
Für diese Versicherung benötigen wir folgende Angaben:
Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Hagelgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.
Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, die selber aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten.
Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.
Ein umfassender Versicherungsschutz, zur Deckung von Hagel- und Elementarschäden von Dauergrünflächen und Kunstwiesen. Weiter erhalten Sie bei einer defizitären Wasserbilanz, welche Trockenheitsschäden zur Folge haben kann, ab einer bestimmten Limite eine Auszahlung.
Die gesamte Grünfläche Ihres Betriebs ohne Alpen und Hausgarten ist versichert. Bei Trockenheit wird ein Beitrag für den Futterausfall entrichtet. Bei allen anderen Risiken sind der mengenmässige Schaden und die Kosten für die Wiederherstellung des Kulturlandes gedeckt.
Für diese Versicherung benötigen wir folgende Angaben:
Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Hagelgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.
Wenn Ihre Grünflächen als Folge eines versicherten Risikos geschädigt werden, melden Sie uns den Schaden unter www.hagel.ch.
Die Wasserbilanz Ihrer Felder wird von uns kontinuierlich berechnet. Wenn diese defizitär ist und ein Trockenheitsschaden möglich ist, erhalten Sie eine Auszahlung.
Bei allen anderen Schäden wird der Mengenverlust auf dem Feld durch unsere erfahrenen Schadenexperten ermittelt.
Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.
Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie bitte Ihre regionale Agentur.
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