Den Flyer Acker Basis finden Sie hier.
Hagel, übermässiger oder fehlender Niederschlag können den Ernteertrag bei Ackerkulturen massiv reduzieren. Acker Basis bietet Schutz gegen diese Risiken. Ebenfalls sind Auswuchs beim Brotgetreide und die Wiederherstellungskosten des Kulturlandes gedeckt. Mit der Acker Basis erhalten Sie einen preiswerten Versicherungsschutz für Ihre Ackerkulturen und sichern sich so gegen wetterbedingte Ertragsausfälle ab.
Die Acker-Basis-Versicherung bezahlt bei einem versicherten Ereignis maximal 85% der vereinbarten Versicherungssumme aus (gilt auch für Mehrfachschäden). Sind die versicherten Kulturen durch Hagelschlag mit 20% (untere Deckungsgrenze) oder mehr geschädigt, deckt die Acker Basis den Schaden bis zu 85% abzüglich 10% Selbstbehalt. Bei einem 50% Schaden erhalten sie beispielsweise 40% ausbezahlt. Bei übermässigem oder fehlendem Niederschlag fällt der Selbstbehalt wie auch die untere Deckungsgrenze ganz weg.
Für die Acker-Basis-Versicherung benötigen wir folgende Angaben für jede Parzelle:
Die Prämien der Acker-Basis-Versicherung werden anhand von historischen Hagel-, Niederschlags- und Schadendaten berechnet. Die Prämien richten sich demnach an der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen aus, der örtlichen Hagelfrequenz, der Wahrscheinlichkeit eines Hagelschadens bei einem Hagelereignis sowie der örtlichen Niederschlagsverteilung. Die Niederschlags- und die Hageldaten weisen eine Auflösung +/- 1km2 auf.
Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 1. März des Produktionsjahres muss ein aktuelles Verzeichnis der zu versichernden Kulturen eingereicht werden.
Die Schadenermittlung von Hagelschäden - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt vor Ort durch Expertinnen und Experten, die selber aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Bei fehlendem oder übermässigem Niederschlag ist keine Schadenmeldung notwendig und es erfolgt auch keine Schadenermittlung vor Ort. Die Entschädigung orientiert sich am örtlichen Niederschlagsgeschehen während der Versicherungsperiode.
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