Tabakversicherung

Tabakkulturen gehören zu den hagelempfindlichsten Kulturen. Da bei Tabak auch wesentlich höhere Produktions- und Erntekosten als bei Ackerkulturen anfallen, werden Tabakkulturen von fast allen Produzenten versichert.

Ihre Vorteile

  • Höhe der Versicherungssumme für Tabakkulturen frei wählbar
  • Zwei Versicherungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Selbstbehalten
  • Risikogerechte Prämie
  • Umfassende Deckung gegen Hagel- und weitere Elementarschäden
  • Rasche und kompetente Abwicklung im Schadenfall

Je nach den Bedürfnissen des einzelnen Produzenten stehen folgende Versicherungsformen zur Verfügung:

  • Die Versicherung mit einer unteren Ersatzgrenze von 10% und einem jährlichen Selbstbehalt von 10% der Versicherungssumme der betreffenden Parzelle.
  • Die Versicherung mit einer unteren Ersatzgrenze von 10% und einem jährlichen Selbstbehalt von 20% der Versicherungssumme der betreffenden Parzelle. Diese Versicherung ist 20% günstiger als die Variante mit 10% Selbstbehalt.
  • Die Versicherung mit einer unteren Ersatzgrenze von 10% und einem jährlichen Selbstbehalt von 30% der Versicherungssumme der betreffenden Parzelle. Diese Versicherung ist 35% günstiger als Variante von 10% Selbstbehalt.

Für diese Versicherung benötigen wir für jede Parzelle folgende Angaben:

  • Wahl des Selbstbehaltes
  • Bezeichnung der Parzelle (Flurname)
  • Tabaksorte (Burley oder Virginia)
  •  Parzellenfläche
  • Versicherungssumme der Parzelle

Die Versicherungssumme der Parzelle wird vom Versicherungsnehmer individuell bestimmt.

Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Hagelgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.

Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.

Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, die selber aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten. 

Welche Risiken sind gedeckt?

Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.

  • Hagel Hagel
  • Abschwemmung & Überschwemmung Abschwemmung & Überschwemmung
  • Erdrutsch & Übersarrung Erdrutsch & Übersarrung
  • Blitz, Brand & Erdbeben Blitz, Brand & Erdbeben
  • Wiederherstellung des Kulturlandes Wiederherstellung des Kulturlandes

Haben Sie Fragen?

Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie bitte Ihre regionale Agentur.

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