Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ unserer Genossenschaft. Sie wird aus Vertretern der Versicherungsbezirke gebildet. Die Delegierten werden für vier Jahre gewählt. Das Wahlverfahren und ihre Befugnisse sind in den Statuten geregelt. Sie wählen unter anderem den Verwaltungsrat und nehmen einmal jährlich den Geschäftsbericht sowie die Jahresrechnung ab.
Dem Verwaltungsrat obliegt die strategische Führung der Schweizer Hagel und die Aufsicht über die Direktion. Er ist dementsprechend vielseitig zusammengesetzt und verfügt über das erforderliche Wissen und die nötige Erfahrung.